Aufhebung der Stallpflicht im Kreis Stormarn

Da seit vier Wochen keine mit der Geflügelpest infizierten Wildvögel mehr im Kreis Stormarn gefunden wurden und auch in Schleswig-Holstein die Zahl der positiv auf die Geflügelpest untersuchten Wildvögel stark rückläufig ist, wird die Stallpflicht für Geflügel im Kreisgebiet mit Allgemeinverfügung vom 18. Mai 2021 aufgehoben.

Bereits mit Allgemeinverfügung vom 7. Mai 2021 wurde die Stallpflicht für Geflügel im Kreis Stormarn weitgehend aufgehoben. Ausnahmen waren Gebiete um den Großensee, den Lütjensee, den Mönch- sowie dem Stenzerteich.

Die Aufstallpflicht entfällt nun für den gesamten Kreis Stormarn.

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