Coronavirus Entschädigungen bei Verdienstausfällen

Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona, hier können Sie einen Antrag online stellen. Entschädigungen bei Coronavirus Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schul- und Kitaschließungen.

Selbstständige oder Arbeitgeber, deren Beschäftigte infolge von Tätigkeitsverboten oder Quarantäneanordnungen oder Schul- und Kitaschließungen wegen des Coronavirus von Verdienstausfällen betroffen sind, können ab sofort über die Website www.ifsg-online.de einen Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls stellen. In Kooperation von Bund und Ländern ist dieses digitalisierte Onlineverfahren entstanden, bei dem Selbstständige und Arbeitgeber auf der Website alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen können. Dies soll eine schnelle, nutzerfreundliche und papierlose Beantragung von Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz gewährleisten. Die Website bietet zudem einen schnellen Zugang zu allen Informationen, die für einen Anspruch auf Erstattung wichtig sind.

Das Land Schleswig-Holstein nimmt als eines von elf Bundesländern an diesem Verfahren teil. Die Daten werden dabei elektronisch an das Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAsD) in Neumünster übermittelt, das die gestellten Anträge bearbeitet. Dem LAsD und anderen Behörden wird zusätzlich eine Software zur Verfügung gestellt, die eine effizientere Bearbeitung der Anträge ermöglichen wird.

Das Projekt ist Teil der Verwaltungsdigitalisierung, welche im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes in Kooperation zwischen Ländern und Bund vorangetrieben wird.

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